HYGIENEBESTIMMUNGEN UNSERER KIRCHENGEMEINDE

Passen wir mit dem Maßstab des Liebesgebotes Jesu gut und gemeinsam aufeinander auf!
Hygienebestimmungen im Gemeindeleben unter „Corona Bedingungen“ unter Berücksichtigung der Eckpunkte der EKD zur verantwortlichen Gestaltung von Gemeindeveranstaltungen, der Coronaempfehlungen der EKiR sowie aller gültigen Verordnungen
Alle Hygienebestimmung gelten auch für genesene, geimpfte und getestete Personen
Bei allen Gottesdiensten, Kasualien und Veranstaltungen in der Kirche und in dem Gemeindehaus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske und die Abstandsregelung.
1. Veranstaltungsmanagement:
Jede beabsichtigte Veranstaltung muss vor der letztverbindlichen Terminierung im Gemeindebüro angezeigt werden. Im Gemeindebüro wird in Absprache mit Pfr. Schneider überlegt, ob für diese Veranstaltung ein Hausmeister- oder Küsterdienst vonnöten ist.
Ist dies der Fall, wird der Hausmeister/Küster angefragt, ob er für die nötigen Vor- und Nachbereitungen zur Verfügung steht.
Der Hausmeister/Küster wird dies nach dem jeweils aktuellen Hygieneplan vor- und nachbereiten und die jeweiligen Hygienematerialien bereitstellen.
Der Leiter jeder Veranstaltung hat persönlich sicher zu stellen, dass die aktuellen Hygienemaßnahmen von jedem Teilnehmer eingehalten werden, und nicht mehr Personen als die jeweils zulässige Gesamtpersonenzahl, die für den Raum ausgewiesen ist, anwesend sind.
Ist abzusehen, dass diese Personenzahl überschritten werden könnte, hat er den Zugang für darüberhinausgehende Personen zu verwehren.
Diese Aufgabe wird in der Kirche bei einem Gottesdienst von Pfarrer und Küster wahrgenommen.
Alle Leiter von Veranstaltungen erhalten vom Gemeindebüro zeitnah einen jeweils aktuellen Hygieneplan.
Es ist anzustreben, dass in einem Vor- Nachmittags- und Abendblock nur eine Veranstaltung durchgeführt werden sollte.

Der Hausmeister/Küster leistet sämtliche Tätigkeiten unter Benutzung von Einmalhandschuhen und Mundschutz.
Zur Gruppennutzung steht bis auf weiteres nur der große Gemeindesaal zur Verfügung.
Es ist zwischen der einzelnen Belegung auf einen jeweils nicht zu belegenden Platz zu achten. Dort stehen maximal 30 Sitzplätze zur Verfügung.
In der Kirche stehen insgesamt für Teilnehmer und durchführende Personen 170 Plätze zur Verfügung. Die Sitzplätze sind durch farbliche Karten gekennzeichnet.
2. Zugangsregelungen:
In allen Gemeinderäumen (Kirche und Gemeindehaus) ist der Zugang wie folgt zu regeln:
2.1. In Kirche und Gemeindehaus werden jeweils zu benutzenden differenzierten Ein- und Ausgängen ausgewiesen.
2.2. Nur Personen mit mindestens einer FFP2 Maske ist der Zutritt zu gewähren. Führt eine Person keine Maske mit sich, liegen auf einem zentral und unmittelbar einsichtigen Stuhl/Tisch FFP2 Masken bereit, die ohne Kontakt zu weiteren Personen, angenommen werden können. Die Maskenpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen!
2.3. Im 2. Schritt muss sich jede Person an einem der Desinfektionsspender die Hände desinfizieren.
2.4. Vom Veranstaltungsleiter ist zu gewährleisten, dass es vor dem Gemeinderaum und im Gemeinderaum nicht zu Stausituationen kommt, die dazu führen können, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
In der Kirche ist dies Aufgabe des Küsters.
2.5. Der Veranstaltungsleiter hat das Sitzmanagement durchzuführen und achtet darauf, dass nur ausgewiesene Sitzplätze Verwendung finden und diese auch während der Veranstaltung nicht umgestellt werden.
Nach Möglichkeit ist darauf zu achten, Menschen mit Handicap und Familien mit kleineren Kindern zuerst Einlass zu gewähren.
Die Gesamtzahl der Besucher/innen muss dabei im Blick gehalten werden.
Für Menschen mit Rollatoren sind an der linken Seite der Kirche Stuhlplätze auszuweisen.
3. Weitere Durchführungsregelungen:
3.1. Es ist darauf zu achten, dass von Teilnehmenden auch während des Gottesdienstes/ der Veranstaltung eine FFP2 Maske getragen wird. Die Maskenpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen!
3.2. Der Leiter einer Veranstaltung/Liturg kann diesen abnehmen, wenn er einen Mindestabstand von 4 Metern zu den Teilnehmern erreicht hat.
Dieser Schutz muss von diesem noch vor Ende der Veranstaltung wieder angelegt werden.
3.3. Der Veranstaltungsleiter/Küster hat darauf zu achten, dass die in einer Veranstaltung und Gottesdienst bereitgestellten Materialien (Kopien/Bücher) an dem jeweils benutzten
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Platz verbleiben. Sie werden nach der Veranstaltung vom Hausmeister/Küster unter Hygienebedingungen gesammelt, oder in der Kirche an ihrem Platz belassen.
3.4. Kollekten und Sammlungen werden an den jeweiligen Ausgängen mittels vom Hausmeister/Küster bereitzustellenden Körben gesammelt und von diesem unter Hygienebedingungen an des Gemeindebüro weitergeleitet.
3.5. Bei Proben von Chören und zu Gottesdiensten ist darauf zu achten, dass zwischen der Gemeinde/den Besuchern sowie einzelnen Sängern eine Aerosol-Schutzwand platziert wird.
3.6. Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sind aufgefordert die Arbeit nicht aufzunehmen, sobald sie typische Covid-Symptome bei sich bemerken.
3.7. Der jeweils aktuelle Hygieneplan wird in auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und liegt in der Kirche und im Gemeindehaus aus.
Wir geben die dringende Empfehlung an alle, dies bezieht Genesene und Geimpfte mit ein, vor der Teilnahme an einem Gottesdienst, Kasualie (Trauungen, Bestattungen, Taufe) oder einer Veranstaltung/Kurs in den Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde Witzhelden, einen Antigen-Schnelltest vorzunehmen.
Pfarrer Stephan Schneider Vorsitzender des Presbyteriums Leichlingen-Witzhelden, Juni 2022